Recht

„Industrie 4.0“ ist zwar ein Schlagwort, markiert aber damit eine technologische und gesellschaftliche Entwicklung von beachtlicher Bedeutung. Zwar erscheinen viele rechtliche Bausteine im Zusammenwirken der vernetzten Maschinen, Betriebe und Unternehmen als bereits bekannt, tatsächlich wird die Dimension der Datenvernetzung in der Rechtspraxis letztlich dazu führen, dass heutige rechtliche Instrumente faktisch nicht mehr so einsetzbar sind, wie wir sie kennen.

Das Recht bildet die neuen Entwicklungen in seiner Logik ab. Es wendet vorhandene Instrumente auf neue Sachverhalte an, soweit dieses möglich ist. Besondere Bedeutung hat dabei die Rechtsfortbildung durch Gesetzgebung (Personendatenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation, Produkthaftung), Rechtsprechung (Internetrecht, Haftung) und Vertragsgestaltung (Provider, Plattformen, Kundenverträge).

Besondere Schwerpunkte liegen im Bereich der technischen Schutzrechte, des Datenschutzes und des Dateneigentums.

Gerade im Kernbereich von Industrie 4.0, dem unternehmensübergreifenden Zusammenspiel in Prozessketten auf Basis von Datenaustausch, werden eindeutige Vereinbarungen zur Datennutzung und Datenverwendung und zur Datensicherheit und Funktionssicherheit benötigt.

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